Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNG

 
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Diese AGB sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  3. Wir widersprechen ausdrücklich Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei unserer Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte 
 
 

§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die Präsentation im Internet stellt gleichfalls kein Angebot dar.
  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen.
  3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) annehmen oder die Ware an den Kunden liefern. In der Empfangsbestätigung ist noch keine Annahme zu sehen.
  4. Sollten wir auf eine Bestellung des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Lieferung vorgenommen haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
  5. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie in Textform bestätigen.
  6. Sind wir für die Erfüllung eines Vertrages gegenüber dem Kunden selbst auf die Lieferung von Waren angewiesen und erfolgt diese Lieferung nicht, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
 
 

§ 3 PREISE, VERPACKUNGS- UND TRANSPORTKOSTEN, NACHTRÄGLICHE
PREISANPASSUNG

 
  1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
  2. Sucht der Kunde die Ware in unserem Betrieb persönlich aus und wird diese Ware ausdrücklich gekennzeichnet, so gilt für diese Ware der vereinbarte Preis (Stückgut); sonstige Listenpreise haben in diesem Fall keine Gültigkeit.
  3. Soweit nicht anders angeben, gelten die Preise ab Verkaufsstelle und enthalten keine Verpackungs- und Transportkosten. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt (vgl. § 9: Gefahrübergang, Transport).
  4. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
  5. Falls mit dem Kunden die Lieferung einer Ware innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Monaten nach Vertragsschluss vereinbart wird, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen bei Materialkosten und Handelswaren um bis zu 5% des Netto-Preises an den Kunden weiterzugeben. Eine solche Preisanpassung von bis zu 5% berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt von dem Vertrag. Wir sind zu einer solchen Preisanpassung nicht berechtigt, wenn sich die Lieferzeit aus von uns zu vertretenden Gründen auf mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss verlängert.
 
 

§ 4 MAßE UND MUSTER

  1. Sämtliche von uns in Verkaufsprospekten, Handbüchern, Internetshops oder sonstigen Angeboten aufgeführten Maße sind grundsätzlich Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Bei Pflanzen gelten die diesen AGB beigefügten Technischen Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).
  2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. Es wird grundsätzlich Ware mittlerer Art und Güte geschuldet. Abweichungen in Höhe, Wuchs, Ballenumfang etc. bleiben vorbehalten, soweit wir in dieser Hinsicht keine bestimmte Beschaffenheit zugesichert haben.
 
 

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 
  1. Nach Erhalt der Ware sind die Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Bei Einkauf im Ladengeschäft haben Zahlungen direkt zu erfolgen.
  2. Zahlungsverzug tritt nach einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung sowie nach Erhalt der Ware ein. Der Kunde kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
  3. Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
 

§ 6 AUFRECHNUNGSVERBOT, BEGRENZUNG DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS,
UNSICHERHEITSEINREDE 

 
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung/Lieferung zu verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 

§ 7 LIEFERUNGEN, LIEFERTERMINE, VORÜBERGEHENDE UND DAUERHAFTE

 LEISTUNGS-/LIEFERHINDERNISSE

 
  1. Liefertermine sind für uns nur bindend, wenn wir diese in Textform gegenüber dem Kunden bestätigt haben.
  2. Im Falle der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins ab Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von zwei Wochen uns in Textform aufzufordern, dass die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen hat. Ein Lieferverzug von uns tritt frühestens nach Ablauf dieser gesetzten Frist ein.
  3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
  4. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Seuchen, Streik, Aussperrung, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Streiks und Aussperrungen in unserem eigenen Betrieb werden von der vorgenannten Klausel nicht erfasst. Besteht das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend, so werden wir von der Lieferpflicht frei, wenn

    - durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).

    - die Leistung bzw. Lieferung für uns einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Bei der Bestimmung der uns zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob wir das Leistungshindernis zu vertreten haben.

    - wir die Leistung bzw. Lieferung persönlich zu erbringen haben und sie uns unter Abwägung des unserer Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Kunden nicht zugemutet werden kann.

 
 

§ 8 LIEFERUNG INS AUSLAND

 
  1. Bei Lieferungen, die auf Wunsch des Kunden ins Ausland erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss und Lieferung auf die in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und phytosanitären Bestimmungen in Verbindung mit der Lieferung der Ware hinzuweisen. Etwaige damit verbundene zusätzliche Kosten hat allein der Kunde zu tragen.
  2. Der Kunde muss bei solchen Lieferungen ins Ausland sicherstellen, dass die ggf. erforderlichen behördlichen und/oder privatrechtlichen Genehmigungen vorliegen und keine Exportbeschränkungen der betroffenen Länder durch diese Lieferung verletzt werden. Etwaige damit verbundene zusätzliche Kosten hat allein der Kunde zu tragen.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Bestellung und die Lieferung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der betroffenen Länder erfolgt und insbesondere keine Einfuhrbeschränkungen verletzt werden. Andernfalls hat der Kunde alle damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu tragen.
  4. Die meisten unserer Pflanzen[1] unterfallen gegenwärtig dem EU-Embargo bzgl. Russland (EU-VO 833/2014). Sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Weiterlieferung oder Weiterverkauf nach Russland würden einen Embargoverstoß darstellen. Demnach ist es für den Käufer – neben einer unmittelbaren Weiterlieferung nach Russland – auch verboten, unsere Pflanzen an Dritte (z.B. an Kunden des Käufers) weiterzugeben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie nach Russland weitergeliefert oder dorthin weiterverkauft werden könnten. Dies kann als ein fahrlässiger Embargoverstoß sowohl durch den Käufer als auch möglicherweise durch uns angesehen werden.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, auch unabhängig davon, ob er selbst einem EU-Embargo unterfällt, gegenüber uns zur Beachtung von Beschränkungen durch EU-Embargos. Für den Fall einer Zuwiderhandlung behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (inkl. Erstattung von Geldbußen, die wir für den Käufer zahlen) sowie eine angemessene Vertragsstrafe (in Höhe von mindestens 50% des Kaufpreises) vor. 
 

§ 9 GEFAHRÜBERGANG, TRANSPORT, VERSAND UND VERPACKUNG,

 ANNAHMEVERZUG, VERZÖGERTE ABLADUNG

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt unabhängig davon, welche Partei die Transportkosten trägt.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
  3. Falls wir den Transport der Ware zum Kunden oder zu einer von ihm bestimmten Lieferadresse durchführen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlieferung über frei für LKW befahrbare Straßen erfolgen kann. Die Anlieferung erfolgt nur zur Abladestelle. Eine Abladetätigkeit ist im Transportpreis nicht enthalten.
  4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
  5. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie z.B. Kosten der Versorgung, Lagerung, wiederholter Transport, ersetzt zu verlangen. Statt der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens, sind wir berechtigt, ohne jeden Nachweis 30% des Netto-Rechnungswertes als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dieser Schaden nicht oder wesentlich geringer ausgefallen ist.
  7. Wir sind berechtigt, von dem Kunden Schadensersatz für von ihm zu verantwortende Verzögerungen bei der Abladung der Ware zu verlangen, der dadurch entsteht, dass eine Abladung der Ware von dem Kunden nicht innerhalb von zwei Stunden vorgenommen wird, was bei uns zusätzliche Speditions- und sonstige Verspätungskosten verursacht.
 
 

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT

 
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
  2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Kunde die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten pfleglich zu behandeln. Hierzu gehört bei lebender Ware insbesondere die fachgerechte Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  6. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder die Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
  7. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde darf keine Vereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.
  8. Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß diesem Abschnitt beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen; Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Faktor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.

  9. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben, und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten.
  10. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  11. Be- oder Verarbeitung, Vermischung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache vermischt oder verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
 
 

§ 11 GARANTIE

Eine Garantie für das Anwachsen der von uns gelieferten Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so bedarf es dafür einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden. Darin werden die Einzelheiten einer solchen Garantie geregelt.
 
 

§ 12 SACHMÄNGELGEWÄHRLEISTUNG, KOSTEN FÜR EIN- UND AUSBAU, RÜGEPFLICHT
OFFENSICHTLICHER MÄNGEL, VERJÄHRUNGSFRISTEN

  1. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Kunden, ungeeigneter Pflege durch den Kunden, ungeeigneten Pflanzengrund oder durch witterungsbedingte Einflüsse (insbesondere Frost oder Dürre) oder durch Schädlinge entstehen, soweit wir darauf keinen Einfluss haben.
  4. Der Kunde ist außerdem in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt
    - wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben,
    - wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unzumutbar ist,
    - wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte Leistung für den Kunden wesentlich ist,
        o wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder
        o es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung  besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, von uns die Erstattung von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu verlangen. Derartige Ersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.
  6. Der Kunde muss zur Ausübung der Gewährleistungsrechte die von § 377 HGB geschuldete Untersuchungs- und Rügepflichten einhalten. Die Menge bzw. die Anzahl der gelieferten Ware ist unverzüglich bei ihrem Empfang zu prüfen. Fehlmengen sind uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen. Anderweitige offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich (in Textform) angezeigt werden; anderenfalls ist in dieser Hinsicht die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
  7. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, ist der Kunde verpflichtet, die Ware vor dem Einpflanzen/Einschlag zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Bruchschaden, Ballenkontrolle, Stammschaden, Trockenschäden etc., und uns einen solchen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
  8. Erbringen wir gegenüber einem Kunden eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so ist der Kunde ohne gesonderte Fristsetzung berechtigt, von uns Schadensersatz zu verlangen, wenn wir die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen. Wegen der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache gelten die Beschränkungen nach Abs. 5 dieses Abschnitts.
  9. Soweit in diesem Abschnitt bezüglich offensichtlicher Mängel nicht etwas anderes bestimmt wird, beträgt die Verjährungsfrist von Sachmängelgewährleistungsansprüchen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. 
 
 

§ 13 PATENTRECHTLICH UND SORTENRECHTLICH GESCHÜTZTE SORTEN; GEWÄHRUNG VON SORTENECHTHEIT

 
  1. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Kunden dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Kunde hat den Verkauf solcher patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten im Ausland zu unterlassen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, in den Fällen der Weiterveräußerung diese vorgenannten Verpflichtungen und Maßnahmen auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
  2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden von uns übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für die Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres, gerechnet vom Tag der Lieferung an, übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölze wird nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tag der Lieferung an übernommen. Bei Veredelungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Lieferung.
 
 

§ 14 HAFTUNGSBEGRENZUNG

  1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:
    - bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
    - bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
    - im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
    - im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
    - bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
    - bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 
  3. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Abschnitts vorliegt, ist die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.
  4. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Abschnitts vorliegt, ist unsere Haftung je leicht fahrlässige Pflichtverletzung begrenzt auf 50% des Wertes der gelieferten Ware. Weitergehende Ansprüche des Lieferanten sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt davon unberührt. Mit dieser Haftungsbegrenzung ist keine Beweislaständerung zu Lasten des Lieferanten verbunden.  
 
 

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNG

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Hamburg, 7. Dezember 2017

Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG, Maldfeldstr. 4 21077 Hamburg                   
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen

zur Rubrik „BaumKauf“

 

Teil A

AGB

 

Allgemeines – Geltungsbereich, Begriffsbestimmung, Widerspruch gegen anderslautende AGB

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Kaufverträge, Vereinbarungen und Angebote, die über unseren Onlineshop [lve-baumschule.de] im Zusammenhang mit der Rubrik „BaumKauf“ abgeschlossen werden. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Kunden als anerkannt.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

  1. Wir widersprechen ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

Zustandekommen des Vertrages

  1. Alle unsere Angebote unter lve-baumschule.de unter der Rubrik „BaumKauf“ sind freibleibend.
  2. Mit der Versendung einer Anfrageliste durch den Kunden kommt noch kein Vertrag zustande.
  3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn der Kunde schriftlich (per Fax, Brief oder E-Mail) ein von uns unterbreitetes Angebot annimmt. Erst mit der Annahme erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen.
  4. Sollte der Kunde auf ein Angebot von uns nicht innerhalb von 48 Stunden die Annahme erklärt haben, sind wir nicht mehr an unser Angebot gebunden.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Versandkosten werden gesondert angegeben.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, wird Vorkasse vereinbart. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der übersandten Rechnung.
  3. Der Kunde kommt mit der Bezahlung einer Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

 

Maße und Muster

  1. Sämtliche von uns auf unserer Internetseite aufgeführten Maße sind grundsätzlich Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
  2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. Es wird grundsätzlich Ware mittlerer Art und Güte geschuldet, es sei denn, der Kaufgegenstand ist ein Unikat. Abweichungen in Höhe, Wuchs, Ballenumfang etc. bleiben vorbehalten, soweit wir in dieser Hinsicht keine bestimmte Beschaffenheit zugesichert haben.

Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts

  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Gefahrübergang, Transport, Annahmeverzug, Schadensersatz bei Verzögerung, Lieferfristen und Teillieferungen

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
  4. Falls wir den Transport der Ware zum Kunden oder zu einer von ihm bestimmten Lieferadresse durchführen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlieferung über frei für LKW befahrbare Straßen erfolgen kann. Die Anlieferung erfolgt nur zur Abladestelle (sog. Bordsteinkante). Eine Abladetätigkeit ist im Transportpreis nicht enthalten, ebenso wenig der Einbau bzw. das Einpflanzen.
  5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie z.B. Kosten der Versorgung, Lagerung, wiederholter Transport, ersetzt zu verlangen. Statt der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens sind wir berechtigt, ohne jeden Nachweis 30% des Netto-Rechnungswertes als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dieser Schaden nicht oder wesentlich geringer ausgefallen ist.
  7. Wir sind berechtigt, von dem Kunden Schadensersatz für von ihm zu verantwortende Verzögerungen bei der Abnahme der Ware zu verlangen, der dadurch entsteht, dass eine Abladung der Ware von dem Kunden nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde vorgenommen wird, was bei uns zusätzliche Speditions- und sonstige Verspätungskosten verursacht.
  8. Liefertermine sind für uns nur bei Bestätigung in Textform bindend.
  9. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

 

Prüf- und Rügepflicht des Kunden nach Erhalt der Ware, Pflegehinweise

  1. Für Kunden, die Unternehmern sind, gilt Folgendes:

a)

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen uns unverzüglich schriftlich (per E-Mail genügt) anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

b)

Falls sich später ein solcher Mangel zeigt, so muss der Kunde uns dies unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich (per E-Mail genügt) anzeigen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

  1. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt Folgendes:

Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Andernfalls ist ein Berufen auf solche offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.

  1. Zur Erhaltung der Rechte nach Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  2. Soweit dem Kunden von uns Pflegehinweise übergeben werden, wird dem Kunden empfohlen, diese Hinweise zu beachten.

 

Force Majeure / höhere Gewalt, Lieferpflichten, vorübergehende und dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse

  1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen, Streik, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und Aussperrungen in dem jeweiligen Unternehmen der betroffenen Vertragspartei werden von dieser Klausel nicht erfasst.
  2. Die betroffene Vertragspartei wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Umstände (vgl. Abs. 1 dieses Paragraphen)
  3. a) die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
  4. b) die Leistung bzw. Lieferung für die betroffene Partei einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei steht. Bei der Bestimmung der der betroffenen Partei zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
  5. c) die betroffenen Partei die Leistung persönlich zu erbringen hat und diese Leistung der betroffenen Partei unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
  6. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat die andere Vertragspartei im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Dauern die unter Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Ereignisse ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist die andere Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  8. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch die andere Vertragspartei ist bei Vorliegen von Ereignissen höherer Gewalt nach Abs. 1 dieses Paragraphen vollständig ausgeschlossen.
  9. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
  10. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Unser Eigentum an der gelieferten Ware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Bäume oder Pflanzen auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

Sachmängelgewährleistung, Verjährungsfristen

  1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

Im Falle eines unbehebbaren Mangels an einem Einzelstück (Unikat) ist die Nacherfüllung für uns unmöglich (vgl. § 275 Abs.1 BGB), und zwar sowohl hinsichtlich der Nachbesserung als auch hinsichtlich der Ersatzlieferung. In diesem Fall entfällt für uns die Nacherfüllungspflicht.

 

  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  2. Der Kunde ist außerdem in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

 

- wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben,

- wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unmöglich oder unzumutbar ist,

- wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte Leistung für den Kunden wesentlich ist,

- wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder

- es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen.

  1. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, trägt der Kunde im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände bereits bei Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden eingetreten sind.
  2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 473 Nr. 3 BGB.
  3. Die Verjährungsfrist von Sachmängelgewährleistungsansprüchen beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

 

Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss

  1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Paragraphen gelten nicht:

 

  • bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
  • im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
  • im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  1. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Paragraphen vorliegt, ist die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen bei Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.

 

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Teil B

Kundeninformationen

 

 

  1. Information über die Identität des Verkäufers

Der Kunde schließt den Vertrag ausschließlich mit der Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

 

Adresse:

 

Baumschule

Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG

Maldfeldstr. 4

21077 Hamburg

Telefon: +49 (40) 76108-0

Fax: +49 (40) 76108-100

E-Mail: LvE@LvE.de

 

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRA 101306

 

Komplementärin:

Verwaltungsgesellschaft Acer von Ehren mbH

AG Hamburg HRB 95229

 

Geschäftsführer:

Bernhard von Ehren, Sabine Tietz

 

  1. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware ergeben sich aus der von der Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG unter www.lve-baumschule.de dargestellten Beschreibung.

 

  1. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde gibt durch die Versendung einer Anfrageliste die Eingabe seiner persönlichen Daten sowie durch Bestätigung der Geltung unserer AGB und Kundeninformationen sowie der Zurkenntnisnahme des Widerrufsrechts eine verbindliche Bestellung der gewählten Waren ab. Die Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar nach dem Empfang der Bestellung. Der Kaufvertrag über die gewählten Waren, kommt erst mit der Bestellbestätigung zustande.

 

  1. Die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen

Ein Vertrag kommt erst durch Abgabe eines Angebots durch den Kunden und die schriftliche Annahme dieses Angebots (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) durch uns zustande.

Dieser Vorgang gestaltet sich wie folgt:

  • In einem ersten Schritt wählt der Kunde aus unserem Online-Shop unter lve-baumschule.de den gewünschten Artikel aus, indem er bei der Produktdarstellung auf „in die Anfrageliste“ klickt.
  • Im nächsten Schritt …

 

 

Der Vertrag kommt erst durch Annahme unseres Angebots durch den Kunden zustande.

 

 

  1. Informationen zu Zahlung und Lieferung

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf Vorkasse. Die weiteren Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 3 dieser AGB (Teil A).

 

  1. Informationen zum Gesamtpreis der Ware

Der Preis der Ware ergibt sich aus der von der Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG eingestellten Produktbeschreibung. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise werden in Euro angegeben und enthalten die jeweils aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

  1.  Informationen zum Bestehen eines Widerrufsrechts

 

Wenn der Kunde als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG, Maldfeldstr. 4, 21077 Hamburg, Telefon: +49 (40) 76108-0, Fax:+49 (40) 76108-100, E-Mail: LvE@LvE.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden

 

  • bei Lieferungen nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz auf höchstens 1.500 €,

 

  • bei Lieferungen nach Frankreich, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Polen und Tschechien auf höchstens 2.000 €

 

geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Baumschule

Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG

Maldfeldstr. 4

21077 Hamburg

Fax: +49 (40) 76108-100

E-Mail: LvE@LvE.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

 

  1. Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln

Es entstehen für den Vertragsabschluss keine gesonderten Kosten. Der Kunde trägt lediglich die üblichen Kosten für die Verbindung ins Internet.

 

  1. Informationen zu den Systemvoraussetzungen

Damit der Kunde in der Lage ist, die Anfrageliste bzw. die Bestellung auf unserer Internetseite zu nutzen und sich anzeigen zu lassen, sind keine ungewöhnlichen Systemvoraussetzungen (Hardware oder Software) erforderlich. Es genügt die zeitgemäße Computer-/Endgeräte-Ausstattung, zu der ein Internetanschluss, ein gängiger Internetbrowser sowie eine E-Mail-Adresse gehören.

 

  1. Technische Mittel zum Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern

Der Kunde kann seine Eingaben während des gesamten Anmeldevorgangs über Tastatur und Maus korrigieren. Der Kunde kann durch die Button seines Browsers „vor“ und „zurück“ seine Eingaben jeder Zeit überprüfen und mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

 

  1. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

Der Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages wird von uns gespeichert. Der Kunde erhält nach Abschluss seiner Bestellung eine Bestätigung der Anfrageliste bzw. der Bestellung, den Vertragstext sowie die AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail). Diese Daten kann der Kunde speichern und für sich ausdrucken.

 

  1. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

Die geltenden Gewährleistungsrechte ergeben sich aus § 10 der AGB (Teil A). Bei den Garantiebedingungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Sprache für den Vertragsschluss und die Kundeninformationen

Für den Vertragsschluss und für die Vorabinformationen nach Art. 246a § 1 EGBGB steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Wir verpflichten uns sich hiermit, mit Zustimmung des Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages ausschließlich in deutscher Sprache zu kommunizieren.

 

  1. Vertragliche Kündigungsbedingungen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung eines Kündigungsrechts. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Information über EU-Streitschlichtungsstelle für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt aufgrund der seit dem 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 (gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO) eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese schafft die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung für Streitigkeiten zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Die Plattform ist über den folgenden Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

  1. Streitbeilegungsstelle für Verbraucher - Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung weisen wir Sie trotzdem auf die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin:

 

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Str. 8

77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de